Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,782
BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55 (https://dejure.org/1955,782)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1955 - IV ZB 33/55 (https://dejure.org/1955,782)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1955 - IV ZB 33/55 (https://dejure.org/1955,782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1070
  • DNotZ 1955, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1952 - IV ZB 96/52

    Umstellungsvorrecht für Ansprüche gegen Schwiegereltern

    Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
    An dem in BGHZ 8, 265 ausgesprochenen Grundsatz, dass Verbindlichkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern nur unter bestimmten, in der Entscheidung dargelegten Voraussetzungen umstellungsbevorrechtigt sind, wird festgehalten.

    Es sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1952 - IV ZB 96/52 (BGHZ 8, 265) - gehindert und hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung gemäss § 28 Abs. 2 FGG vorgelegt.

    Auch nach erneuter Prüfung sieht sich der erkennende Senat nicht veranlasst, von dem Standpunkt abzugehen, den er in der in BGHZ 8, 265 abgedruckten Entscheidung zur Frage der Umstellung von Verbindlichkeiten zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern eingenommen hat.

    Wird diese Erwartung enttäuscht - so lag der Fall, der dem Beschluss vom 22. Dezember 1952 - IV ZB 96/52 - zugrunde lag -, so haftet deswegen der Ehegatte dem Darlehensgeber nicht mit seinem eigenen Vermögen, dieser kann sich wegen seiner Forderung nur an den Nachlass der Schwiegereltern oder das ihm verpfändete Grundstück halten.

  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 82/53

    Auseinandersetzungsforderung bei Vorerbschaft

    Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, insbesondere aber in seinem Beschluss vom 11. November 1953 (BGHZ 11, 74) entschieden hat, sind für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG nicht nur die Beziehungen der Beteiligten maßgebend, wie sie bei der Begründung des Schuldverhältnisses bestanden haben, sondern sind auch diejenigen zu berücksichtigen, die am Tage des Inkrafttretens der Währungsreform am 21. Juni 1948 bestanden.
  • BGH, 08.03.1952 - IV ZB 10/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
    Dies muss aber vermieden werden, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. März 1952 - IV ZB 10/52 (LM Nr. 11 zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG) ausgesprochen hat.
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, die an sich zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen müßte, das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Beschwerdegerichts tritt und deshalb unter Berücksichtigung der neuen Tatsache in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. Güthe/Triebel, GBO 5. Aufl. § 78 Anm. 8; Henke/Mönch/Horber, GBO 6. Aufl. § 78 Anm. 3 Ac; Hesse/Saage/Fischer, GBO 4. Aufl. § 78 Bem. II; Thieme, GBO 4. Aufl. § 78 Anm. 3; vgl. auch zu der dem § 78 GBO entsprechenden Vorschrift des § 27 FGG: Keidel, FGG 7. Aufl., § 27 Bem. 5 g; Schlegelberger, FGG 60 Aufl, § 27 Anm, 19; BGH Beschl. v. 27. April 1955, IV ZB 33/55, NJW 1955, 1070).
  • OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97

    Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern

    Der Senat kann über den Antrag der Antragsteller vom 4. Juni 1996 selbst entscheiden, weil - wie oben ausgeführt worden ist - der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ).
  • OLG Köln, 22.01.1997 - 16 Wx 238/96
    Der Senat kann über den Gegenantrag selbst entscheiden, weil der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ).
  • OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95

    Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei

    Das Rechtsbeschwerdegericht darf, wenn das Verfahren wie hier im übrigen entscheidungsreif ist, diese Feststellungen selbst treffen und in der Sache entscheiden ( vgl. BGH NJW 1955, 1070 ).
  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

    Erweist sich dann die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis als richtig, bleibt die weitere Beschwerde insoweit ohne Erfolg (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135, 142 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] ; BayObLGZ 1970, 105, 108; 1979, 414, 420; Senat JMBl. NW 1960, 125, 126).
  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes in solchen Fällen von einer Zurückverweisung absehen und unter Berücksichtigung auch neuer Tatsachen, die ohne Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden, wenn diese ohne weitere Ermittlungen entscheidungsreif ist; es darf dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende, Tatsachenwürdigung vornehmen (BGH NJW 1955, 1070, BGHZ 35 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 4.11.1977 BReg. 2 Z 63/77; Jansen RdNr. 45, Keidel/Winkler RdNr. 59, je zu § 27).
  • BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82

    Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse;

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; …
  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann indes, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108; 1978, 172/178; 1979, 414/420; BayObLG WEM 1981, Heft 1, 60/61; Jansen § 27 RdNrn. 45, 50; vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler § 27 RdNrn. 59, 65 f.).
  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Der Senat ist insoweit befugt, die festgestellten Tatsachen sowie vom Beschwerdegericht nicht festgestellte, aber feststehende Tatsachen selbst zu würdigen (vgl. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 28 i.V.m. Rn. 32; BGH NJW 1955, 1070).
  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann aber in einem solchen Fall von einer Zurückverweisung an die Vorinstanz absehen und unter Berücksichtigung auch neuer Tatsachen, die ohne Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden; es kann dabei eine selbständige, von der bisherigen abweichende, Tatsachenwürdigung vornehmen; erweist sich auf Grund dieser Würdigung die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis als richtig, so ist die weitere Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1958, 306/308; 1963, 119/121 f.; 1968, 63/65 f.; Seidel Rdnr. 59, Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 45, 49, je zu § 27).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77

    Zuteilung der elterlichen Gewalt nach Aufgabe des Vorrechts des an der Scheidung

  • BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85

    Zerstörung des erforderlichen Vertrauensverhältnis als wichtiger Grund für die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht